Jährliche Pflichtunterweisung
Dauer: ca. 45 Minuten
Sprachen: Deutsch
Voraussetzung: Betriebliche Erstunterweisung vor Ort
Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen sind in den ersten Minuten eines Brandes auf sich allein gestellt – und auf Ihr Wissen. Noch bevor die Feuerwehr eintrifft, müssen sie für ihre meist hilfsbedürftigen Patient*innen oder Bewohner*innen entscheiden, was zu tun ist.
Dieses E-Learning sensibilisiert für den Ernstfall, vermittelt die Grundlagen des Brandschutzes – und hilft dabei, die eigene Einrichtung mit anderen Augen zu sehen:
Wo ist der nächste Feuerlöscher? Der nächste Brandabschnitt? Wie aktiviere ich den Rauchabzug? Schließen die Türen von selbst? Wo lagern Evakuierungshilfen – und wird der Notruf automatisch abgesetzt?
Wer im Brandfall die richtigen Antworten kennt, kann schnell und überlegt handeln.
Was passiert eigentlich, wenn ein Rauchmelder auslöst? Wen informiert die Rufanlage – und wie sieht das in der Praxis aus? Wie alarmieren Sie im Ernstfall die Feuerwehr und welche Informationen braucht sie? Diese und weitere Fragen klären wir im ersten Drittel des Trainings.
Kleine Brände kann man unter bestimmten Umständen selbst löschen. Was dabei zu beachten ist, welche Löschmittel geeignet sind und wie man einen Feuerlöscher bedient, lernen Sie in diesem Kapitel.
Nicht selten muss im Ernstfall die Station oder der betroffene Bereich in der Einrichtung geräumt bzw. evakuiert werden – schon bevor die Feuerwehr eintrifft. Die grundsätzlichen Informationen dazu erhalten Sie im Verlauf des Trainings.
Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sowie Rettungszeichen – wie liest man sie richtig und was ist im Notfall zu beachten? Wir zeigen, wie Personen sich schnell orientieren können und welche Informationen für ihre Sicherheit besonders wichtig sind.
Jeder im Betrieb kann etwas zum Brandschutz beitragen. Wie das geht, erfahren Teilnehmende im letzten Kapitel mit unseren praktischen Tipps zum vorbeugenden Brandschutz.
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird der Brandschutz zu den grundlegenden Verpflichtungen von Arbeitgebern gezählt. Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten müssen sie Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten durchführen (§ 10 Absatz 1 ArbSchG).
Neben dem Aufbau einer Brandschutzorganisation in Form von Gefährdungsbeurteilungen ist die Brandschutzunterweisung ein wesentlicher Bestandteil der zu treffenden Maßnahmen. Nach der Arbeitstättenverordnung § 6, der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände Punkt 7.2) sowie der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention § 4) müssen Arbeitgeber jährlich alle Beschäftigten in der Sicherheit und im Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen — dazu zählt auch der Brandschutz.
Die Unterweisungen laufen auf unserer VdS-Lernplattform. Ein betriebseigenes Lernmanagement-System ist nicht nötig. Sie haben bereits ein LMS? Sie können die Inhalte auf Anfrage auch als SCORM-Pakete erwerben.
Wir kümmern uns um das Teilnehmermanagement und jährlich anstehende Schulungen, von der Erstellung der Nutzer-Accounts und Ihres Kurses bis zu den Erinnerungen bei überfälligen Schulungen.
Der Standard passt nicht? Kein Problem, auf Anfrage entwickeln wir für Sie individuelle Module, die an Ihre Bedürfnisse angepasst sind. Es ist auch möglich, unsere Standardinhalte an die Gegebenheiten in Ihrem Betrieb anzupassen.
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